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Wir über uns

Die Schwerbehindertenvertretung ist die Vertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen an der Ostfalia.

Lutz Kursawe ist die Vertrauensperson, Ben Peters ist seine Vertretung.

Bei Fragen melden Sie sich bei uns, wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.

Kontakt

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter (oder gleichgestellter behinderter) Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. 

Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie

  1. darüber wacht, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 und 164 bis 167 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden,
  2. Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantragt,
  3. Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegennimmt und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinwirkt; sie unterrichtet die schwerbehinderten Menschen über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen.

Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die nach § 152 (externer Link, öffnet neues Fenster) Absatz 1 zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit. 

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung ergeben sich aus § 178 SGB IX (im Falle der gleichgestellten behinderten Beschäftigten aus §§ 178 in Verbindung mit 151 Abs. 3 SGB IX).

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung ist gemäß § 178 Abs. 2 SGB IX in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend durch den Arbeitgeber zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören.

Die Schwerbehindertenvertretung ist z.B. zu beteiligen

  • bei Einstellungs- und Berufungsverfahren, wenn es schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Bewerber/Bewerberinnen gibt
  • im Falle der Kündigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Beschäftigten
  • an allen Sitzungen des Personalrats (beratende Teilnahme)
  • bei allen relevanten Arbeitsgruppen wie z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Arbeitssicherheit etc.
  • bei der Erstellung von Dienstvereinbarungen

Wahlen und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

Die regelmäßigen Wahlen der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November statt.

Wahlberechtigt sind alle in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen nach § 177 Abs. 2 SGB IX bzw. nach §§ 177 Abs. 2 in Verbindung mit 151 Abs. 3 SGB IX.

Wählbar sind alle Beschäftigten, die auch in den Personalrat gewählt werden können und die Anforderungen nach der Wahlordnung erfüllen.
Das heißt: Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen muss nicht selbst schwerbehindert sein.

Es wird geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.

Die Schwerbehindertenvertretung der Ostfalia ist zuletzt am 03.11.2022 gewählt worden.

Rückmeldung zum Internetangebot der Schwerbehindertenvertretung

Haben Sie Anregungen, Lob und Kritik? Bitte zögern Sie nicht, uns dies mitzuteilen.

Unsere Webseiten werden durch Ben Peters gepflegt, der sich über eine Rückmeldung freut.