Gasthörerschaft
Eine Gasthörerschaft ist ohne Nachweis einer formalen Hochschulzugangsberechtigung möglich.
Die Gasthörerschaft kann nur dann gewährt werden, wenn die betroffene Fakultät bescheinigt, dass für die gewünschte Vorlesung noch freie Kapazitäten vorhanden sind. Dazu nutze bitte unser Formular Antrag auf Gasthörerschaft und nimm Kontakt zur Fakultät bzw. zentralen Einrichtung auf. Dort holst du dir die Unterschriften der jeweiligen Lehrenden sowie des Studiendekan*in bzw. Leiter*in der zentralen Einrichtung auf dem Gasthörerantrag ein.
Bitte beachte, dass dein Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn dieser komplett ausgefüllt wurde und du alle notwendigen Genehmigungen in Form von Unterschriften eingeholt hast.
Für ein Semester kannst du maximal 10 Semesterwochenstunden beantragen.
Infos
Beantragungsfristen
Die Abgabefrist zur Beantragung einer Gasthörerschaft kannst du dem Semesterzeitplan entnehmen:
https://www.ostfalia.de/cms/de/ostfalia/semestertermine/ (externer Link, öffnet neues Fenster)
Gebühren für eine Gasthörerschaft
Gebühren
Gemäß § 5 und 11 Abs. (3) des Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) - Gebühren und Entgelte – erheben die Hochschulen in staatlicher Verantwortung von Gasthörerinnen und Gasthörern je Semester eine Gebühr.
Diese beträgt lt. Gebührenordnung der Ostfalia Hochschule:
- 50 Euro bei einer Belegung von bis zu vier Semesterwochenstunden
- 100 Euro bei einer Belegung von mehr als vier Semesterwochenstunden bis höchstens 10 Semesterwochenstunden
Befreiung der Gasthörergebühr:
Besteht für das gleiche Semester eine Immatrikulation an einer niedersächsischen Hochschule in staatlicher Verantwortung kann die Gebühr erlassen werden. Als Nachweis ist eine gültige Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen.
Personen, die Anspruch auf Leistungen nach § 9 Abs. 1 SGB XII, auf Hilfe nach dem SGB II oder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, können gegen Vorlage entsprechender Nachweise befreit werden.
Prüfungen als Gasthörer*in ablegen / Prüfungsgebühren
Als Gasthörer*in kannst du mit Zustimmung der/des zuständigen Dozentin*in und der/des Studiendekan*in Studien- und Prüfungsleistungen erbringen. Das Ableisten der Prüfung ist jedoch nur im beantragten Semester möglich.
Für das Ablegen von Studien- und Prüfungsleistungen wird eine gesonderte Gebühr in Höhe von 50 Euro pro Prüfung erhoben.
Lehrveranstaltungen, für die Gebühren gemäß § 1 der Gebühren-und Entgeltordnung der Ostfalia Hochschule entrichtet werden, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Download & Links
Antrag auf Gasthörerschaft
Link zum Semesterzeitplan mit Beantragungsfristen
Ansprechpartnerin
Gabriele Hellmund
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag: 9:00 Uhr - 12:30 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr - 12.00 Uhr
Zuständigkeiten:
Bewerbungs-, Zulassungs- und Einschreibverfahren für Bachelorstudiengänge
Bearbeitung von studentischen Unfallanzeigen
Bearbeitung von Anträgen auf Gasthörerschaft