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Bewerbung mit einem ausländischen Schulabschluss

Du hast deinen Schulabschluss im Ausland erworben und möchtest dich für einen Bachelorstudiengang bewerben?

Dann bewirbst du dich über uni-assist.

Zunächst registrierst du dich online, anschließend lädst du bitte deine Unterlagen über das Upload-Feld hoch.

WICHTIG: Erst nachdem uni-assist deine vollständigen Unterlagen fristgerecht erhalten hat, können diese nach erfolgreicher Überprüfung an uns weitergeleitet werden.

Wenn du dich fristgerecht beworben hast, bitten wir dich noch um etwas Geduld. Wir werden uns zeitnah bei dir melden.

Bewerbungsphasen

  • Sommersemester: ab ca. 15.11. bis 15.01.
  • Wintersemester:    ab  ca. 15.05. bis 15.07.

Bewerbungsfristen

Allgemeiner Bewerbungsschluss für das Sommersemester 2025: 15.01.2025

Ausnahme für die Studiengänge

  • Informatik
  • Berufspädagogik und Management im Rettungsdienst

Bewerbungsfristende 16.12.2024

Du hast deinen Schulabschluss im Ausland erworben und möchtest dich für einen Masterstudiengang bewerben? 

FAQs 

Hochschulzugangsberechtigung

Meine Unterlagen wurden schon einmal von uni-assist geprüft - Muss ich mich erneut über uni-assist bewerben?

Falls du dich schon einmal über uni-assist beworben hast und deine Dokumente geprüft wurden, hast du einen einen offiziellen Prüfbericht von uni-assist, die sogenannte VPD (externer Link, öffnet neues Fenster) (Vorprüfungsdokumentation - nicht älter als zwei Jahre) erhalten. Wenn du diese VPD vorlegen kannst, musst du dich nicht erneut über uni-assist bewerben. Stattdessen bewirbst du dich direkt über unser Online-Bewerbungsportal (externer Link, öffnet neues Fenster)

Ich war am Studienkolleg - Muss ich mich über uni-assist bewerben?

Wenn du deine Hochschulzugangsberechtigung an einem staatlich anerkannten Studienkolleg in Deutschland mit dem Bestehen der Feststellungsprüfung erlangt hast, dann musst du dich nicht über uni-assist bewerben. Du bewirbst dich stattdessen direkt über unser Online-Bewerbungsportal (externer Link, öffnet neues Fenster)

Wie bewerbe ich mich für das Studienkolleg?

Du kannst dich nicht direkt für das Studienkolleg bewerben. Wenn du dich für einen Bachelorstudiengang interessierst, bewirb dich über uni-assist. Uni-assist wird deine Hochschulzugangsberechtigung prüfen und die Bewerbung an uns weiterleiten. Falls du eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung aufweist, melden wir dich am Niedersächsischen Studienkolleg an und du erhälst von uns eine E-Mail mit Informationen zum weiteren Ablauf.

Weitere Informationen zum Niedersächsischen Studienkolleg findest du hier: https://www.stk.uni-hannover.de/de/ (externer Link, öffnet neues Fenster)

Deutschkenntnisse

Welchen Sprachnachweis benötige ich?

Für Bachelorstudiengänge

Um an unserer Hochschule studieren zu können, ist für ausländische Studienbewerber*innen ein Nachweis der Deutschkenntnisse anhand eines anerkannten Sprachzertifikats erforderlich.

Die Auflistung der anerkannten Sprachzertifikate inkl. Sprachniveaus und etwaige Ausnahmeregelungen für das Einreichen eines Sprachzertifikats (z.B. abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland) findest du hier. (externer Link, öffnet neues Fenster)

Für Masterstudiengänge

Für einzelne konsekutive Masterstudiengänge und einzelne weiterbildenden Masterstudiengänge gelten abweichende Regelungen laut Zulassungsordnung. Die jeweiligen Zulassungsordnungen findest du weiter oben auf dieser Seite. 

Bietet die Ostfalia Deutschsprachkurse an?

Informationen zu unseren Sprachkursen findest du auf der Webseite des Sprachenzentrums: 

Deutsch als Fremdsprache (externer Link, öffnet neues Fenster)

Weitere Informationen zu Sprachkurse und Prüfungen:

Informationen für Geflüchtete

Gibt es Deutschsprachkurse für Geflüchtete?

Informationen zu Sprachkurse für Geflüchtete findest du auch unter folgendem Link:  https://www.mwk.niedersachsen.de/ukraine/basis-und-vertiefungssprachkurse-209587.html (externer Link, öffnet neues Fenster)

Bildungsnachweise auf der Flucht verloren - was nun? 

Wenn du deine Bildungsnachweise verloren hast und dich für einen Bachelorstudiengang interessierst, bewerbe dich über uni-assist. Hierbei füllst du im Rahmen des Bewerbungsprozesses einen sogenannten Selbstauskunftsbogen (externer Link, öffnet neues Fenster) aus, welcher von uni-assist überprüft wird. Nach der Überprüfung deiner Bewerbung gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Du hast dich für einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang beworben? 

    In diesem Fall melden wir dich für den Aufnahmetest am Niedersächsischen Studienkolleg an. Dieser findet immer am 01.09. (Wintersemester) und am 01.03. (Sommersemester) statt. Wenn du den Aufnahmetest mit einem überdurchschnittlich guten Ergebnis bestehst und du die für das Studium notwendigen Deutschkenntnisse vorweisen kannst, erhälst du einen Zulassungsbescheid von uns.

  2.  Du hast dich für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang beworben? 

    In diesem Fall melden wir dich für den Aufnahmetest am Niedersächsischen Studienkolleg an. Dieser findet immer am 01.09. (Wintersemester) und am 01.03. (Sommersemester) statt. Nachdem du den Aufnahmetest und die darauffolgende Feststellungsprüfung (im Januar oder Juli) bestanden hast, erlangst du die direkte Hochschulzugangsberechtigung und kannst dich direkt über unser Online-Bewerbungsportal bewerben.

Weitere Informationen zum Niedersächsischen Studienkolleg findest du hier: https://www.stk.uni-hannover.de/de/ (externer Link, öffnet neues Fenster)

Kann ich eine Gasthörerschaft beantragen?

Ja, du kannst eine Gasthörerschaft beantragen, auch wenn du z.B. deine Bildungsnachweise auf der Flucht verloren hast. Für eine Gasthörerschaft ist ein formaler Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung nicht notwendig.

Detaillierte Informationen zur Beantragung einer Gasthörerschaft findet du auf unseren Seiten: Gasthörerschaft

Hinweis: Über eine Gasthörerschaft kannst du keinen Studienabschluss erlangen. 

Informationen für Studieninteressierte aus Indien, China und Vietnam

Bewerber*innen mit Schul- oder Studienzeugnissen aus Indien, China und Vietnam müssen bei ihrer Bewerbung an der Ostfalia Hochschule ein gültiges APS-Zertifikat vorlegen.

Die Akademische Prüfstelle (APS) überprüft die Hochschulzugangsberechtigung der Studienbewerberinnen und Studienbewerber die in Deutschland studieren möchten.

Da es zu längeren Wartezeiten kommen kann, solltest du deinen Antrag so früh wie möglich stellen. Weitere Informationen erhältst du bei den jeweiligen Prüfstellen deines Landes.

Ansprechpartnerin bei Rückfragen 

Inga Julia Ehrentraut

Sprechzeiten:

Montag - Donnerstag: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Freitag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

Zuständigkeiten:

Beratung von Bewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen

Koordinierung des Zulassungsverfahrens mit uni-assist

Stipendien