Raumüberlassung
Die Räume und Einrichtungen der Hochschule können außerhalb der Lehrveranstaltungen Dritten zur Durchführung von Veranstaltungen überlassen werden, jedoch nicht für private Veranstaltungen. Die Entscheidung, ob Räume und Einrichtungen Dritten zur Nutzung überlassen werden, liegt im Ermessen der Hochschule. Ein Rechtsanspruch auf Nutzungsüberlassungen besteht nicht. Die Hochschule behält sich vor, die Überlassung von einer Sicherheitsleistung oder dem Nachweis einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung abhängig zu machen.








Bedingungen und Anträge
- Ueberlassungsbedingungen_ab_09_2020.pdf (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei)
- Überlassungsantrag_Salzgitter.pdf (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei)
- Überlassungsantrag_Suderburg.pdf (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei)
- Überlassungsantrag_Wolfenbüttel.pdf (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei)
- Überlassungsantrag_Wolfsburg.pdf (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei)
Ansprechpartner nach Standort
Suderburg
Salzgitter
Detlef Hagemann
Ansprechpartner Salzgitter
Technisches Gebäudemanagement
Instandhaltung, Wartung und Betrieb
Wolfenbüttel und Wolfsburg
Madeleine Keskin
Elektronische, mechatronische und mechanische Schließungen
Raumüberlassungen
Gebäudereinigung