Berufsanerkennungsjahr
Dein Weg zur staatlichen Anerkennung
Das Berufsanerkennungsjahr ist der Weg zur staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin. In diesem Jahr wendest du dein theoretisches Wissen in der Praxis an und sammelst wertvolle Erfahrungen in sozialen Einrichtungen. Du vertiefst deine Fähigkeiten, entwickelst deine berufliche Identität und bereitest dich auf den Berufsalltag vor. Der Austausch mit erfahrenen Kolleginnen fördert deine Reflexionsfähigkeit. Nach erfolgreichem Abschluss und bestandenem Kolloquium erhältst du die staatliche Anerkennung – die Voraussetzung für viele Positionen in der Sozialen Arbeit.
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Wir haben für alle Studierenden der Sozialen Arbeit ein Verzeichnis mit offenen Stellen. Sichere dir jetzt die passende Stelle für dein Berufsanerkennungsjahr.
Zu den StellenangebotenTerminplan zur Ableistung des Berufsanerkennungsjahres
Vor Beginn des BAJ
- Anmeldung des Berufsanerkennungsjahres
- Formular „Aufnahme des Berufsanerkennungsjahres" ausfüllen und einreichen
- Zeitpunkt: vor Beginn der berufspraktischen Tätigkeit
Bei Beginn des BAJ
- Einreichen der Vertragsunterlagen
- Kopie des Ausbildungsvertrages (= Arbeitsvertrages)
- Formular „Anlage zum Ausbildungsvertrag"
- Frist: spätestens eine Woche nach Antritt der Stelle
- Vorlage des Ausbildungsplanes/der Zielvereinbarung
- Zur Genehmigung durch die Hochschule
- Frist: innerhalb eines Monats nach Beginn der berufspraktischen Tätigkeit
- Bestätigung durch die Hochschule
- Hochschule versendet Genehmigungsschreiben
- Mitteilung des voraussichtlichen Kolloquiumszeitraumes
Während des BAJ
- Zwischenbeurteilung
- Unaufgeforderte Abgabe nach der Hälfte der berufspraktischen Tätigkeit
Gegen Ende des BAJ (ca. 8-12 Wochen vor Kolloquiumszeitraum)
- Vorbereitung Kolloquium
- Hochschule versendet folgende Formulare:
- „Vorschlag für einen Prüfer..."
- „Antrag auf Zulassung zum Kolloquium und Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin, Sozialarbeiterin"
- „Bescheinigung für die Meldebehörde" (für die Beantragung des Führungszeugnisses)
- Hochschule versendet folgende Formulare:
- Rückgabe des Prüfervorschlages innerhalb der genannten Frist
- Bekanntgabe des Kolloquiumstermines und der Prüfer*innen
Vor dem Kolloquium
- Abgabe aller erforderlichen Unterlagen
- Frist: spätestens 4 Wochen vor dem Kolloquiumstermin
- Einzureichende Dokumente:
- Antrag auf Zulassung zum Kolloquium und Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung
- Endbeurteilung
- Praxisbericht (digital an die Prüfenden und an das Praxisamt, plus eine gedruckte Version für das Praxisamt)
- Nachweis über begleitende Lehrveranstaltungen
- Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG zur Vorlage bei der Hochschule (nicht älter als 3 Monate)
Abschluss
- Kolloquium
- Erteilung der staatlichen Anerkennung
- Versenden der Urkunden über die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin, Sozialpädagogin
- Voraussetzung: Bestehen des Kolloquiums und vollständige Ableistung des Berufsanerkennungsjahres
Formulare, Hinweisblätter und Veranstaltungsverzeichnisse
Formulare
- Aufnahme des Berufsanerkennungsjahres
Formular zur Anmeldung des Berufsanerkennungsjahres gemäß SozHeilKindVO. Enthält persönliche Angaben, Informationen zur Praxiseinrichtung und Hinweise zu Fristen. - Anlage zum Ausbildungsvertrag
Ergänzungsformular zum Ausbildungsvertrag, das zentrale Vertragsinhalte und wichtige organisatorische Hinweise (z. B. Fristen zur Einreichung von Unterlagen) zusammenfasst. - Nachweis über die Teilnahme an begleitenden Lehrveranstaltungen
Formular, das die Teilnahme an den berufsbegleitenden Lehrveranstaltungen bestätigt und gleichzeitig als Nachweis für das Finanzamt dient. - Deckblatt zum Praxisbericht
Offizielles Deckblatt für die Abschlussarbeit im Berufsanerkennungsjahr, inkl. Prüferangaben und Unterschriftsfeld.
Hinweisblätter
- Allgemeine Informationen zum Berufsanerkennungsjahr
Überblick über rechtliche Grundlagen, Anforderungen für Absolvent/innen und Pflichten der Ausbildungsstellen. - Infos für Praxiseinrichtungen & Anleiter/innen
Genehmigungsvoraussetzungen, Anleitungsqualifikationen und Fristen für Praxiseinrichtungen. - Muster Ausbildungsvertrag
Vorlage für den Ausbildungsvertrag zwischen Träger und Absolvent/in, inkl. rechtlicher Grundlagen und Pflichten. - Gestaltung des Ausbildungsplans
Leitfaden zur Erstellung eines Ausbildungsplans gemäß SozHeilKindVO, inkl. Phasen (Anfangs-, Haupt-, Abschlussphase) und Lernziele. - Hinweise zu Fortbildungstagen
Regeln für die Anrechnung von Fortbildungen (Zeitumfang, Themen, Nachweise). - Strukturvorschläge für Beurteilungen
Leitfaden zur Erstellung von Zwischen- und Abschlussbeurteilungen durch Praxiseinrichtungen. - Hinweise zum Praxisbericht
Vorgaben zur Erstellung der Abschlussarbeit (Umfang, Inhalte, Formalia) als Theorie-Praxis-Transfer.
Veranstaltungsverzeichnisse
Das Veranstaltungsverzeichnis und die Liste der begleitenden Lehrveranstaltungen für die Personen im Berufsanerkennungsjahr im Sommersemester 2025
- Veranstaltungsverzeichnis Sommersemester 2025
Stand 11.02.2025 - Lehrveranstaltungsplan für die PiBAJ im Sommersemester 2025
Stand 18.03.2025

Diese Liste mit FAQs erhebt selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit – sie wird regelmäßig angepasst und erweitert. Schauen Sie gerne immer mal wieder herein.
Häufig gestellte Fragen zum Berufsanerkennungsjahr
Wer ist an der Fakultät Soziale Arbeit für die Betreuung im Berufsanerkennungsjahr zuständig?
Das Praxisamt, mit dem Sie ja auch schon während des Orientierungs- und/oder Vertiefungspraktikums in Kontakt standen. Frau Denecke als Leiterin ist im Zweifelsfall immer die richtige Ansprechpartnerin, Frau Meyer als Verwaltungsmitarbeiterin kann Ihnen in organisatorischen Fragen weiterhelfen bzw. den Kontakt zu Frau Denecke anraten.
Muss ich auch das Prüfungsamt/Frau Lison weiterhin informieren?
Nein, ab dem Moment der Exmatrikulation ist Frau Lison nicht mehr für Sie zuständig!
Muss ich meine Matrikelnummer weiterhin angeben?
Nein, Ihre Matrikelnummer ist nicht mehr gültig – Sie dürfen sie vergessen.
Brauche ich meinen Ostfalia-Mailaccount noch und wie lange bleibt dieser gültig?
Ja! Sie brauchen Ihren Ostfalia-Mailaccount noch, da wir eine Dienstanweisung haben, dass wir Sie nur über diesen anschreiben dürfen! Außerdem benötigen Sie einen gültigen Mail-Account, um sich in Stud.IP im Februar und August j. Jahres für die berufsbegleitenden Lehrveranstaltungen anzumelden.
Nach dem Bachelorabschluss bleibt Ihr Ostfalia-Mailaccount noch ca. 750 Tage gültig.
Mein Ostfalia-Mailaccount wird während des Berufsanerkennungsjahres ungültigoder ist bereits ungültig - was muss ich tun?
Sie laden auf folgender Website das entsprechende Formular hinunter:
Benutzerantrag-Gaststudierende-Praktikanten (PDF, 127,10 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei)
füllen dieses aus, unterschreiben es und schicken es ans Praxisamt. Wir zeichnen gegen und leiten das Formular an das Rechenzentrum weiter. Von dort erhalten Sie dann zeitnah eine Mitteilung über die Verlängerung Ihres bestehenden Accounts oder einen neuen Account. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit im Rechenzentrum variieren kann.
Welche gesetzliche Grundlage gilt für das Berufsanerkennungsjahr?
Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO) vom 17.05.2017.
Sie finden diese hier als Download:
Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO) *) Vom 17. Mai 2017 (PDF, 412,13 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei)
„Berufsanerkennungsjahr“ -> Downloads
Ich möchte mein Berufsanerkennungsjahr aufgrund beruflicher Vorerfahrungen verkürzen – was muss ich tun?
Gemäß Fakultätsratsbeschluss aus dem SoSe 2024 (genaues Datum folgt) muss ein Antrag auf Verkürzung vor Aufnahme des Berufsanerkennungsjahres im Praxisamt gestellt werden. Bitte informieren Sie sich zunächst in der o. g. SozHeilKindVO, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
Wir benötigen von Ihnen:
Einen formlosen Antrag, Kopien Ihrer Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse und einen aktuellen Lebenslauf. Sollten wir weitere Informationen benötigen, melden wir uns bei Ihnen. Die Unterlagen müssen in Papierform im Praxisamt eingereicht werden!
Wo erhalte ich die Formulare für das Berufsanerkennungsjahres?
- Zum Download auf der Website des Praxisamtes:
www.ostfalia.de/cms/de/s/fakultaet/praxisamt/ unter
„Berufsanerkennungsjahr“ -> Downloads oder - im Postraum (R. 106) oder
- während der Sprechstunden im Praxisamt
Wann muss ich mein Berufsanerkennungsjahr im Praxisamt anmelden?
Spätestens, sobald Sie eine feste Zusage für eine Stelle im Berufsanerkennungsjahr und das B.A.-Abschlusskolloquium erfolgreich abgelegt haben, füllen Sie bitte unser Formular „Aufnahme des Berufsanerkennungsjahres“ aus und reichen es im Praxisamt ein.
Wann muss ich das Formular „Anlage zum Ausbildungsvertrag“ einreichen?
Dieses Formular reichen Sie bitte spätestens 1 Woche nach Arbeitsaufnahme – zusammen mit einer Kopie Ihres AusbildungsVERTRAGES (=Arbeitsvertrages) - im Praxisamt ein. Wir erhalten nur 1 Exemplar des Formulares – die beiden anderen Exemplare sind für Sie und Ihre Ausbildungsstelle bestimmt.
Wann muss der individuelle Ausbildungsplan im Praxisamt eingehen?
Der individuelle Ausbildungsplan muss spätestens 1 Monat nach Arbeitsaufnahme im Praxisamt eingehen. Verspätungen können zu einer Verlängerung des Berufsanerkennungsjahres führen.
Was muss der Ausbildungsplan beinhalten?
Informationen über Form und Inhalt des Ausbildungsplanes finden Sie in der Broschüre „Qualifizierung in Studium und Praxis“, die von der BAG herausgegeben worden und auf unser Internetseite als Download hinterlegt ist (S. 53 ff.) Bitte achten Sie darauf, dass der Ausbildungsplan von allen Beteiligten unterschrieben wird.
Erhalte ich Eingangsbestätigungen, wenn ich meine Unterlagen einreicht habe?
Nein, das können wir aufgrund der zeitlichen und personellen Kapazitäten leider nicht leisten. Bitte gehen Sie grundsätzlich davon aus, dass uns Ihre Unterlagen erreicht haben. Wir melden uns bei Ihnen, wenn etwas nicht fristgerecht bei uns eingegangen ist.
Welche Qualifikation muss meine Anleitung haben?
Die Anleitung muss durch eine staatlich anerkannte Sozialarbeiterin, einen staatlich anerkannten Sozialarbeiter, eine staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder einen staatlich anerkannten Sozialpädagogen erfolgen, die oder der über mindestens zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit verfügt.
Benötigt das Praxisamt die ausgefüllten Formulare und den Ausbildungsplan im Original oder kann ich diesen auch per E-Mail senden?
Bitte senden Sie uns alle Unterlagen NUR im Original – also in Papierform - zu.
Welche Postanschrift hat die Fakultät Soziale Arbeit?
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Fakultät Soziale Arbeit/Praxisamt
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen NICHT an die Besucheradresse der Fakultät (Am Exer 6) – der Postkasten vor der Tür ist nicht für größere Postmengen ausgelegt!
Ich wechsele innerhalb des Anerkennungsjahres meine Praxisstelle – was muss ich tun?
Wenn Sie bei demselben Träger bleiben, reicht uns eine E-Mail mit den vollständigen Kontaktdaten – Adresse der neuen Praxisstelle, vollständiger Name der anleitenden Person, deren berufliche Qualifikation und Kontaktdaten (Tel.-Nr. und Mailadresse). Wenn Sie Ihr Berufsanerkennungsjahr bei einem anderen Träger weiterführen, benötigen wir noch einmal alle Unterlagen, die wir auch für die 1. Stelle erhalten haben.
Meine Anleitung wechselt – was muss ich tun?
Bitte teilen Sie uns den vollständigen Namen, die berufliche Qualifikation und die entsprechenden Kontaktdaten (Tel.-Nr. und Mailadresse) der neuen Anleitung schriftlich mit.
Ich werde während des Berufsanerkennungsjahres krank – was muss ich tun?
Es gelten die in Ihrer Praxisstelle vorgeschriebenen Regeln für den Krankheitsfall. Die Praxisstelle überwacht die Anzahl Ihrer Fehltage und meldet sich ggf. beim Praxisamt, falls die maximal erlaubte Anzahl an Fehltagen (20 Tage bei einem BAJ von 12 Monaten) überschritten wird und das Erreichen der Ausbildungsziele gefährdet ist, d. h. eine mögliche Verlängerung des BAJ notwendig werden könnte.
Wie lautet die Anwesenheitspflicht bei berufsbegleitenden Lehrveranstaltungen?
Es gilt eine Anwesenheitspflicht von 100%. Bei den Studientagsgruppen wird ein einmaliges Fehlen unter folgenden Bedingungen akzeptiert:
- Krank (Kopie der AU als Nachweis vorlegen)
- Unvermeidbares Dienstgeschäft (vorher formloser Antrag durch Praxisstelle)
- Urlaub
Ich bin am Tag der Studientagsgruppe oder einer Lehrveranstaltung krank – bekomme ich diesen Tag trotzdem angerechnet?
Wenn Sie während Ihre Erkrankung berufsbegleitende Lehrveranstaltungen besuchen müssten, benötigen wir eine AU – per Mail als pdf-Datei (keine Fotos, jpg-Dateien) oder als Papierausdruck – um Ihnen die Fehltage entsprechend gutzuschreiben. Tragen Sie die Veranstaltung dann auf dem Nachweiszettel ein, mit dem Vermerk „krank" oder „AU". Wir zeichnen den Termin dann am Ende des BAJ gegen Informieren Sie zusätzlich den/die DozentIn der Veranstaltung, bei der Sie ausfallen!
Ich habe am Tag einer Studientagsgruppe oder Lehrveranstaltung einen verpflichtenden dienstlichen Termin – was muss ich tun?
Lassen Sie sich vor dem Termin von Ihrer Dienststelle ein Schreiben ausstellen, in dem Ihre Anleitung diese Dienstverpflichtung bestätigt und reichen Sie dieses im Praxisamt ein. Damit bleibt die 100%ige Anwesenheitspflicht gewahrt.
Wie viele Lehrveranstaltungen muss ich während des Berufsanerkennungsjahres besuchen?
Sie müssen an mindestens 16 Tagen und dürfen an maximal 20 Tagen Lehrveranstaltungen während des Berufsanerkennungsjahres teilnehmen. Bei einer Verkürzung des Berufsanerkennungsjahres reduzieren sich die Tage entsprechend.
Ist es egal, welche Arten von Lehrveranstaltungen ich besuche?
Nein, Sie müssen 4 Tage Studientagsgruppe-Neubeginn, 4 Tage Studientagsgruppe-Fortsetzung, 3 Tage Recht und 5 Tage aus dem allgemeinen Angebot besuchen. Bei einer Verkürzung des Berufsanerkennungsjahres reduzieren sich die Tage entsprechend.
Kann ich mir auch externe Fortbildungen oder Tagungen auf die 16 – 20 Tage anrechnen lassen?
Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie, dass externe Veranstaltungen für eine potentielle Anrechenbarkeit einen sozialarbeiterischen Inhalt haben müssen und in der Regel nur auf das allgemeine Angebot anrechenbar sind – nicht auf Studientagsgruppen und Rechtsveranstaltungen. Wenn Sie unsicher sind, ob das bei der von Ihnen geplanten externen Fortbildung der Fall ist, senden Sie uns bitte vor der Teilnahme das Programm mit der Bitte um Prüfung zu – dann können wir im Vorfeld eine Aussage treffen. Nach der Teilnahme an einer externen Veranstaltung benötigen wir von Ihnen einen kurzen Antrag auf Prüfung der Anrechenbarkeit („Zweizeiler") zusammen mit einer Kopie des Veranstaltungsprogrammes inkl. des zeitlichem Ablaufs und einer Teilnahmebescheinigung. Dann können wir Ihnen mitteilen, ob und in welchem Umfang die Veranstaltung anrechenbar ist. 6 Zeitstunden werden als 1 Tag gerechnet, 3 Zeitstunden entsprechend als halber Tag. Kürzere Veranstaltungen können nicht angerechnet werden.
Muss ich einen Nachweis über die berufsbegleitenden Lehrveranstaltungen erbringen?
Ja, bitte tragen Sie alle besuchten Lehrveranstaltungen, egal, in welcher Form sie stattgefunden haben (in präsenz/online/hybrid) und ob es Ostfalia- interne oder externe Lehrveranstaltungen gewesen sind, auf unserm Formular „Nachweis über die berufsbegleitenden Lehrveranstaltungen" ein. Bei Präsenzveranstaltungen lassen Sie die Teilnahme bitte auf dem Formular bestätigen. Bei Online-oder Hybridveranstaltungen erhalten wir von den Dozent*innen Teilnehmerlisten. Bei externen Veranstaltungen fügen Sie bitte jeweils eine Kopie des Programmes und der Teilnahmebestätigung bei.
Wann finden die Kolloquien der Personen im Berufsanerkennungsjahr statt?
Die Kolloquien der Personen im Berufsanerkennungsjahr finden immer zur gleichen Zeit wie die Kolloquien für die B.A.s statt, d. h. Ende Februar und Ende August eines Jahres. Personen, die Ende Februar und Ende März eines Jahres ihr Anerkennungsjahr beenden, haben ihr Abschlusskolloquium Ende Februar. Personen, die Ende August und Ende September eines Jahres ihr Anerkennungsjahr beenden, haben ihr Abschlusskolloquium Ende August. Personen, die ihr Berufsanerkennungsjahr in einem anderen Zeitraum absolvieren, erhalten von uns gesonderte Kolloquiumstermine.
Wann erfahre ich meinen Kolloquiumstermin?
Wir senden Ihnen ca. 3 Monate vor Beendigung Ihres Berufsanerkennungsjahres eine Vorabeinladung zu, der Sie dann weitere Informationen zu einzureichenden Unterlagen und Terminen entnehmen können.
Wann muss ich meinen Prüferwunsch melden? Und wie?
Die Vorabeinladung, die Sie ca. 3 Monate vor Beendigung des Berufsanerkennungsjahres erhalten, enthält u. a. das sogenannte Formular „Prüfervorschlag". Auf diesem können Sie eine*n Dozenten/Dozentin nennen, von der/dem Sie geprüft werden möchten (die zweite prüfende Person wird vom Praxisamt zugeordnet). Dieses ausgefüllte Formular müssen Sie bis zu einer darauf genannten Frist in Papierform im Praxisamt abgeben.
Muss ich meine Wunschprüferinnen vorher fragen, ob sie mich prüfen würden?
Wenn Sie im offiziellen Kolloquienzeitraum Februar bzw. August geprüft werden, ist dies nicht notwendig, da zu diesen Terminen in der Regel das komplette hauptamtliche Lehrpersonal zur Verfügung steht. Bei Prüfterminen außerhalb dieser beiden Zeitfenster kann es hilfreich sein, die/den Wunschprüferin vorher zu kontaktieren.
Was ist das Besondere an einem „erweiterten Führungszeugnis gemäß § 30 a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG), Belegart OE zur Vorlage bei einer Behörde"?
Dieses Führungszeugnis wird nach der Antragsstellung beim zuständigen Einwohnermeldeamt/Bürgeramt/etc. vom Bundesministerium für Justiz in Berlin direkt an die Ostfalia gesandt. Sollten Sie ein Führungszeugnis zugesandt erhalten, ist es nicht das Erforderliche. Bitte reklamieren Sie dieses dann umgehend bei dem Amt, bei dem Sie es beantragt haben.
Was bedeutet ein Eintrag im Führungszeugnis für meine staatliche Anerkennung?
Das kommt auf die Art des „Vergehens" an. Sollten wir ein Führungszeugnis mit einem Eintrag erhalten, werden wir Sie umgehend kontaktieren, um die Angelegenheit zu klären.
Kann ich vom Praxisamt eine Kopie des Führungszeugnisses – z. B. für meine Bewerbungsunterlagen - bekommen?
Leider nicht, die von uns benötigte Art des Führungszeugnisses ist ausschließlich für unsere Unterlagen bestimmt.
Muss ich meine Unterlagen immer persönlich im Praxisamt abgeben?
Nein, Sie können sie auch gerne mit der Post (siehe oben) senden oder in unser Postfach in Raum 106 werfen. Das Postfach leeren wir täglich mehrfach.
Reicht es, wenn ich meine persönlichen Daten über das Ostfalia-Portal ändere?
Nein, leider nicht. Wir haben – aus Gründen des Datenschutzes - gar keine Zugriffsmöglichkeit auf die im Portal hinterlegten Daten. Es ist daher wichtig, dass Sie alle Änderungen zu Ihrer Person (z. B. Namens- und/oder Adressänderung, Schwangerschaft, …) direkt bei uns melden. Schreiben Sie uns doch einfach eine kurze E-Mail!
Ich möchte meine Praxisstelle im Berufsanerkennungsjahr komplett wechseln, d. h. bei einer anderen Einrichtung eines anderen Trägers – darf ich das?
Ja, Sie dürfen das Berufsanerkennungsjahr in zwei unterschiedlichen Einrichtungen absolvieren.
…und was muss ich dann tun?
Wichtig ist zunächst, dass Sie Ihre aktuelle Praxisstelle ordnungsgemäß schriftlich kündigen, sich diese Kündigung schriftlich bestätigen lassen und Kopien der Schreiben an das Praxisamt senden. Anschließend müssen Sie noch einmal dieselben Formulare wie auch schon für die erste Stelle ausfüllen und innerhalb der vorgegebenen Fristen im Praxisamt einreichen.
…und muss ich dann am Ende des Berufsanerkennungsjahres einen oder zwei Berichte abgeben?
Das sollten Sie individuell mit Frau Denecke besprechen, da das u. a. auch davon abhängt, wie lange Sie in den beiden Praxisstellen jeweils tätig waren.
Kann ich die Bibliothek der Ostfalia weiterhin nutzen?
Ja. Wir leiten die Namen und den geplanten Zeitraum des BAJ immer an das Team der Bibliothek in Wolfenbüttel weiter. Sollte Ihr Name bei der Bibliothek noch nicht gemeldet sein, werden die Kolleg*innen dort mit uns Kontakt aufnehmen.