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Erstattung von Beiträgen

Rückerstattung des Rückmeldebeitrags

Rechtsgrundlage 

§ 19 Abs. 6 S. 4 NHG (externer Link, öffnet neues Fenster) iVm. der Immatrikulationsordnung der Ostfalia (externer Link, öffnet neues Fenster)

Gem. § 19 Abs. 6 Niedersächsisches Hochschulgesetz in der zurzeit gültigen Fassung werden Gebühren und Entgelte nur dann erstattet, wenn die Exmatrikulation bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn beantragt wurde.

Bei Exmatrikulation oder Abschluss des Studiums mit Kolloquium reiche uns bitte zusätzlich deine Ostfalia-Card ein. Nur nach Vorlage der Ostfalia-Card kann eine Rückerstattung erfolgen.

Ausschlussfrist für das Sommersemester 2025 ist der 02.04.2025

Bitte beachte, dass eine Rückerstattung des Beitrags für das Deutschlandsemesterticket seperat zu beantragen ist:

(Nur bei Exmatrikulation, Rücknahme der Immatrikulation oder Beurlaubung)

Für die Rückerstattung des Deutschlandsemesterticket fülle bitte den Antrag auf Erstattung des Deutschlandsemesterticket-Beitrag aus und reiche diesen direkt beim AStA der Ostfalia Hochschule ein. 

Nähere Informationen zu den Vorausstzungen für eine Erstattung findest du auf den Seiten des AStA klicke hier (externer Link, öffnet neues Fenster)

(Ansprechpartnerin: Grit Hagedorn, Tel. 05331-939-17900, asta-geschaeftsstelle​(at)​ostfalia.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm))

Ansprechpartnerin bei Rückfragen

Dagmar Hoeft

Sprechzeiten:

Montag - Donnerstag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

Zuständigkeiten:

Bewerbungs-, Zulassungs- und Einschreibverfahren für weiterbildende Masterstudiengänge

Bearbeitung von Rückerstattungsanträgen

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Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags

Erstattungsmöglichkeiten 

Der Studentenwerksbeitrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstattet werden. Zum Beispiel wenn du ein Urlaubssemester oder ein Auslandsstudium absolvierst. 

Nähere Informationen zu den Vorausstzungen für eine Erstattung findest du auf den Seiten des Studentenwerks klicke hier (externer Link, öffnet neues Fenster)

(Ansprechpartnerin: Doreen Dreier, Tel. 0531-3914807, E-Mail: d.dreier​(at)​stw-on.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm))

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Fristende für die Einreichung des Antrags:

  • Bis 31.05. für das Sommersemester
  • Bis 30.11. für das Wintersemester