Senat
Aufgaben
- Überwachung der Arbeit des Präsidiums, Recht auf umfassende Information durch das Präsidium
- Beschluss der Bestellung oder Entlassung von Mitgliedern des Präsidiums
- Stellungnahme zu Grundsatzangelegenheiten, z. B. Errichtung, Änderung, Schließung von Fakultäten sowie Einführung, wesentliche Änderung und Schließung von Studiengängen
- Mitwirkung bei Berufungen
- Wahl der hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten auf Vorschlag der Kommission für Gleichstellung
- Beschluss der Entwicklungsplanung und des Gleichstellungsplans im Einvernehmen mit dem Präsidium
- Ist vor Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan zu hören
- Ist über den Abschluss einer Zielvereinbarung zu informieren
Die Aufgaben des Senats sind im Niedersächsischen Hochschulgesetz (§41) und in der Grundordnung der Ostfalia (PDF, 301,37 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei) festgelegt.
Zusammensetzung
13 stimmberechtigte Mitglieder, davon:
- 7 Professor*innen
- 2 Angehörige der Mitarbeitergruppe (wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Lektor*innen)
- 2 Mitarbeiter*innen im technischen und Verwaltungsdienst
- 2 Studierende
Mitglieder mit beratender Stimme:
- Präsidiumsmitglieder
- Dekan*innen
- Gleichstellungsbeauftragte
- ein Mitglied des Personalrats
- ein*e Vertreter*in des AStA-Vorstands
Stimmberechtigte Mitglieder
- Prof. Dr. Boris Blechschmidt
- Prof. Dr. Bernd Lichte
- Prof. Dr. Albrecht Meißner
- Prof. Dr. Achim Michalke
- Prof. Dr. Martin Rambke
- Prof. Dr. Ina Schiering
- Prof. Dr. Bernd Wolk
- Klaus Bolze (WiMi)
- Ines Teuber (WiMi)
- Christine Jahn (MTV)
- Thomas Krause (MTV)
- Joshua Lartey (Student / Fakultät M)
- Karl Schmidt (Student / Fakultät E)